Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliche Grundlagen
Die Thüringer Polizei ist bestrebt, ihre digitalen Dienste und Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019 umgesetzt. In § 2 der Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung-ThürBITVO-) vom 28. April 2020 wird auf § 3 der Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 verwiesen. Dieser verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Websites auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. Dort wird bezüglich Websites auf die Erfolgskriterien in den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) verwiesen. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage www.polizei.thueringen.de und wurde am 28. September 2023 überprüft und aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.polizei.thueringen.de ist mit der Richtlinie (EU) 2012/2102 und dem Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) aktuell weitgehend vereinbar. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website www.polizei.thueringen.de wird das auf der Website des BITV-Tests empfohlene Content Management System Typo3 genutzt (siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html).
Redaktionell wurden zum Teil bereits verschiedene Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchgeführt:
Bilder wurden mit alternativen Texten versehen
Seitentitel wurden auf Aussagekraft geprüft
Hierarchien der Überschriften wurden barrierefrei umgesetzt
Linktexte und Beschreibungen wurden aussagekräftig erweitert
Lesbarkeit von Webadressen wurde geprüft
Noch bestehende Mängel und Optimierungsbedarfe:
Ältere PDF- und MS-Office-Dokumente sind zum Teil derzeit nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich
Veröffentlichung von Texten und Publikationen/Formularen in einfacher Sprache (hier greift zum Teil § 1 Abs. 2 Nr. 5 ThürBarrWebG)
Vermeidung von Abkürzungen oder Fachbegriffen
Die Beseitigung der bekannten Mängel ist derzeit in Arbeit und dauert an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird es auf dieser Seite entsprechend bekanntgegeben.
Laufende Überprüfung und Verbesserung
Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, unsere Websites zu überprüfen und zu verbessern, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Standards für Barrierefreiheit entsprechen. Zum Beispiel versuchen wir weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise zu verwenden, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Wir bemühen uns außerdem, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte von polizeilichen Informationen möglich. Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion stets vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an die für die Online-Redaktion zuständige Pressestelle der Landespolizeidirektion wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.
Thüringer Polizei
Landespolizeidirektion
Melchior-Bauer-Straße 5
99092 Erfurt
Telefon: 0361 5743 15999
E-Mail: pressestelle.lpd@polizei.thueringen.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung von www.polizei.thueringen.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht oder nur unzureichend bearbeitet haben sollten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 5731 18007
E-Mail: internet@tlmb.thueringen.de
Vielen Dank für Ihr Interesse an den Websites der Thüringer Polizei. Wir sind bestrebt, allen Nutzerinnen und Nutzern ein positives Erlebnis zu bieten.
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