Opferschutz
Jeder kann Opfer einer Straftat oder eines schlimmen Ereignisses werden.
Die Polizei ist oft der erste Ansprechpartner nach solchen Ereignissen und ihr kommt damit eine besondere Verantwortung im Umgang mit Opfern zu. Zeugen und Angehörige erwarten von der Polizei neben der Aufklärung von Straftaten auch Unterstützung und Hilfe.
Opferschutz ist deshalb die Aufgabe aller Polizeibeamtinnen und -beamten.
Opfer im Sinne des Polizeilichen Opferschutzes ist, wer durch eine Tat oder ein Ereignis unmittelbar oder mittelbar in seinem seelischen Wohlbefinden, seiner körperlichen Unversehrtheit, materiell und/oder sozial beeinträchtigt wurde.
Der sensible Umgang mit Opfern einer Straftat ist ein wichtiger Bestandteil polizeilicher Arbeit in Thüringen.
Der polizeiliche Umgang mit Kriminalitäts- und Unfallopfern basiert auf drei Grundsätzen:
- Berücksichtigung der Ausnahmesituation, in der sich Opfer von Kriminalität und Verkehrsunfällen befinden können.
- Vermittlung von adäquaten Hilfsangeboten.
- Aufklärung über Opferrechte und den Ablauf eines Strafverfahrens.
Dabei ist die Polizei nicht nur um den Opferschutz und die Vermittlung von Opferhilfe bemüht, sondern versucht auch Menschen durch ihre Beratungen, vor weiteren Straftaten zu schützen.
Die Opferschutzbeauftragten der Thüringer Polizei
Neben der Zentralstelle Opferschutz der Thüringer Polizei gibt es in jeder Landespolizeiinspektion benannte Opferschutzbeauftragte.
Sie
- sind polizeiliche Ansprechpartner nach innen und außen,
- geben die Leitlinien und Standards des polizeilichen Opferschutzes bekannt,
- unterstützen die Opferbetreuung in herausragenden Fällen und in besonderen polizeilichen Einsatzlagen,
- wirken an der behördlichen Fortbildung zum Opferschutz und zur Opferhilfe mit,
- wirken in regionalen Gremien, Netzwerken, Arbeitskreisen und Besprechungen mit,
- erstellen behördenspezifische Informationen und Medien.
Übersicht zu den Beauftragten für Opferschutz der Thüringer Polizei
Merkblätter und Broschüren für Opfer von Straftaten
Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung
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