Diese zielt darauf ab, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die an Ausschreibungsverfahren beteiligt sind, durch manipulierte Rechnungen finanziell zu schädigen.
So gehen die Täter vor:
Kriminelle spähen öffentliche Vergabeportale und Bekanntmachungen aus, um Informationen über kürzlich vergebene Aufträge und die beteiligten Vertragspartner zu sammeln. Anschließend gehen sie wie folgt vor:
- Kontaktaufnahme: Unter dem Vorwand, die ausschreibende Stelle zu sein, kontaktieren die Betrüger das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat. Dies geschieht meist per E-Mail.
- Anforderung von Rechnungen: In einer kurz gehaltenen Nachricht fordern sie das Unternehmen auf, offene Rechnungen für das Projekt zu übermitteln.
- Manipulation: Die Täter fangen diese legitimen Rechnungen ab und ersetzen die darauf angegebene Bankverbindung durch die eines von ihnen kontrollierten Kontos.
- Versand der gefälschten Rechnung: Die manipulierte Rechnung wird anschließend im Namen des beauftragten Unternehmens an die tatsächliche ausschreibende Stelle (den Rechnungsempfänger) gesendet. Die Zahlung wird somit auf das Konto der Betrüger umgeleitet.
Empfohlene Schutzmaßnahmen:
- Sorgfältige Prüfung des E-Mail-Absenders: Seien Sie misstrauisch bei E-Mails, deren Absenderadressen nur geringfügig von bekannten Adressen abweichen (z. B. durch Buchstabendreher, andere Domain-Endungen wie „.com“ statt „.de“). Verifizieren Sie den Absender im Zweifel immer über einen zweiten, bereits bekannten Kommunikationskanal (z. B. per Telefon).
- Verifizierung von Zahlungsaufforderungen: Gleichen Sie Bankverbindungen vor jeder Zahlung sorgfältig ab. Insbesondere bei einer erstmaligen Zahlung oder einer mitgeteilten Änderung der Kontodaten ist ein telefonischer Rückruf beim bekannten Ansprechpartner des Zahlungsempfängers zwingend erforderlich. Führen Sie ein Vier-Augen-Prinzip für die Freigabe von Zahlungen ein.
- Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden: Schulen Sie regelmäßig alle Mitarbeitenden, die in den Rechnungs- und Zahlungsprozess involviert sind. Etablieren Sie klare und verbindliche interne Prüfverfahren für den Umgang mit Zahlungsaufforderungen.
- Sofortige Meldung bei Verdacht: Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden an, jeden Verdachtsfall unverzüglich intern an die zuständigen Stellen (z. B. Finanzabteilung, IT-Sicherheit) zu melden.
Handlungsempfehlungen bei bereits erfolgtem Betrug:
Sollten Sie bereits eine Zahlung auf eine mutmaßlich manipulierte Rechnung geleistet haben, handeln Sie sofort:
- Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank: Veranlassen Sie einen sofortigen Zahlungsstopp oder eine Rückholung der Überweisung.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder die Onlinewache Ihres Bundeslandes.
- Sichern Sie alle Beweismittel: Speichern Sie die betrügerischen E-Mails (inklusive der vollständigen Kopfzeilen/Header), die Rechnungen und jegliche weitere Kommunikation.
Ihre Wachsamkeit und die konsequente Einhaltung von Sicherheitsprozessen sind der wirksamste Schutz. Für Rückfragen oder zur Meldung von Vorfällen stehen wir Ihnen zur Verfügung.