Der Bundeseinheitliche Pflichtenkatalog der Polizeilichen Kriminalprävention

Die (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen empfehlen u. a. die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern, mit mechanischen Sicherungseinrichtungen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage.
Errichterunternehmen, die
• eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen haben,
• eine fachgerechte Kundenberatung gemäß der polizeilichen Empfehlungspraxis (www.k-einbruch.de) garantieren,
• eine breite Palette von Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik und ihre fachgerechte Montage anbieten,
• und im Übrigen als zuverlässig gelten,
werden auf Antrag in den Adressennachweis „Mechanische Sicherungseinrichtungen“ der Landespolizeidirektion aufgenommen. Anhand dieses Nachweises können von den (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen Errichterunternehmen benannt werden, die sich dem Aufnahmeverfahren erfolgreich unterzogen haben. Die polizeiliche Verpflichtung zur Neutralität und zur Gleichbehandlung macht es erforderlich, die Voraussetzungen für die Aufnahme in den vorbezeichneten Nachweis in diesem Pflichtenkatalog festzulegen.
Dokumente
Sie haben eine Firma die eine Nachrüstung an Fenstern und Türen durchführt?
Sie haben Interesse an der Aufnahme in den „Errichternachweis von Unternehmen für Mechanische Sicherungseinrichtungen“ in Thüringen?
Dann finden Sie alle Unterlagen für das Aufnahmeverfahren hier:
Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen
von Mechanischen Sicherungseinrichtungen
Verzeichnis der Regelwerke (Normen / Richtlinien)
Verzeichnis der anerkannten Schulungsanbieter
Anwendungs-Manual für das Errichter-Gütesiegel
Anschrift der zuständigen Stelle
Bitte senden Sie den Ausgefüllten Antrag und die dazu gehörigen
Unterlagen an:
Landespolizeidirektion
Sachgebiet 12/Prävention
Andreasstraße 38
99084 Erfurt
Sie haben noch Fragen?
E-Mail: praevention.lpd@polizei.thueringen.de
Telefon: (0361) 662-3172
KPK-Herstellerverzeichnisse geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Produkte
Im Auftrag der Zentralen Geschäftsstelle der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) werden Herstellerverzeichnisse über geprüfte und zertifizierte einbruchhemende Produkte herausgegeben. Die nachstehenden Listen enthalten die Firmenanschriften und die Widerstandsklassen des Produktes.
(Stand 2022)
Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen/Tore (DIN EN 1627)
Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Fenster/Fassaden (DIN EN 1627)
Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Rollläden/Klappläden (DIN EN 1627)
Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Nachrüstprodukte ( DIN 18104-1)
Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Nachrüstprodukte (DIN 18104-2)
Geprüfte und zertifizierte Profilzylinder (DIN 18 252)
Geprüfte und zertifizierte Schutzbeschläge (DIN V 18 257)
Geprüfte und zertifizierte Einsteckschlösser (DIN 18251)
Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Gitter/Lichtschachtabdeckungen (DIN EN 1627)
Geprüfte und zertifizierte abschließbare Fenstergriffe (DIN EN 13126-3)
Sie möchten Ihre Fenster und Türen fachgerecht durch einen Firma Nachrüsten lassen?
Hier finden Sie die aktuelle Liste der Firmen:
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