
Am 30. April ist Tag der gewaltfreien Erziehung
Seit 2001 ist das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung in § 1631 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert. Es schließt körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen zum Zwecke der Erziehung durch Personensorgeberechtigte aus. Die Gesetzesänderung geht auf die sogenannte Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989 zurück.
Wer hiergegen verstößt, macht sich unter Umständen der Kindesmisshandlung bzw. der Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Unter Kindesmisshandlung wird allgemein die psychische und physische Schädigung von Kindern oder Jugendlichen durch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere nahestehende Personen wie Nachbarn oder Verwandte verstanden. Schäden entstehen dabei nicht nur durch direkte Gewaltanwendung wie Schlagen, Festhalten, Beleidigen, Bedrohen oder soziale Isolation, sondern auch durch die körperliche und seelische Vernachlässigung.
Kindesmisshandlung kann aus einer Überforderung bei der Erziehung entstehen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können sich durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen oder das Jugendamt beraten und dabei unterstützen lassen, wie sie ihre Erziehung gewaltfrei gestalten und ihre Kinder vor Schäden schützen können.
Unterstützung bei Erziehungsfragen:
www.jugendschutz-thueringen.de/erziehungsberatung
Elterntelefon unter der "Nummer gegen Kummer": 0800 111 0 550
Kindesmisshandlung
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Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes verzeichnet jedes Jahr über 3.000 Fälle von Kindesmisshandlung mit über 4.000 Opfern. Die Täterinnen und Täter sind meist die eigenen Familienangehörigen und mehrheitlich männlichen Geschlechts. Fast alle der Polizei bekannt gewordenen Taten werden durch diese auch aufgeklärt.
Kindesmisshandlung findet in allen sozialen Schichten statt. Ein Großteil der Taten bleibt jedoch laut Expertenmeinungen unentdeckt – also im Dunkelfeld – und wird nicht zur Anzeige gebracht. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Die Geschädigten sind meist zu klein, um sich selbst aus dieser Lage zu helfen, sie erleben gewaltvolle Erziehung mitunter als Normalität, schämen sich möglicherweise, sich anderen anzuvertrauen und stehen in der Regel in einem Abhängigkeitsverhältnis zur gewaltausübenden Person.
In Deutschland fehlen regelmäßige repräsentative Befragungen zur Häufigkeit von Gewalt gegen Kinder mit großen Stichproben (sogenannte Dunkelfeldstudien). Die repräsentative Untersuchung von Clemens et al. liefert allerdings Hinweise auf die Verbreitung von Gewalt. Demnach scheint die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung im BGB Wirkung zu zeigen. Die Akzeptanz von Körperstrafen geht deutlich zurück, Eltern lehnen Ohrfeigen, die "Tracht Prügel" oder gar Schläge mit einem Stock heute ab. Allerdings finden noch immer über 40 % der Erwachsenen leichtere Körperstrafen wie "einen Klaps auf den Po" akzeptabel (Vera Clemens, Cedric Sachser, Mitja Weilemann & Jörg M. Fegert (2020): Aktuelle Einstellungen zu Körperstrafen und elterliches Erziehungsverhalten in Deutschland. Ein Blick auf Veränderungen seit der parlamentarischen Entscheidung von 2000, Ulm).
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Zu Kindesmisshandlung kommt es überwiegend an Mädchen und Jungen in den ersten Lebensjahren. Die daraus resultierenden seelischen und körperlichen Schäden prägen diese Kinder häufig ein Leben lang. Die Symptome hierfür sind vielfältig. Nicht nur sichtbare Verletzungen weisen auf eine gewaltvolle Erziehung hin. Auch Bettnässen, auffälliges ängstliches, zurückgezogenes oder überangepasstes Verhalten, eigene Aggressivität gegen sich selbst oder Andere sowie abnehmende schulische Leistungen und psychosomatische Erkrankungen können Hinweise auf Belastungen im Leben Minderjähriger sein, wozu auch Gewalt in der Familie gehören kann.
Langfristig weisen Geschädigte von Kindesmisshandlung eine höhere Wahrscheinlichkeit für Suchterkrankungen, Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten, körperliche und psychische Erkrankungen wie Bindungs-, Ess-, Angststörungen oder Depressionen auf. Gewalterfahrungen in der Kindheit sind außerdem ein Risikofaktor für eigene Gewaltausübung und strafbares Verhalten im späteren Leben. Hiermit entsteht in einigen Fällen ein Kreislauf von Bedrängnis und Gewaltausübung, der sich von Generation zu Generation fortsetzt. Diesen gilt es zu durchbrechen. Kinderschutz geht uns alle an!
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Zumeist geschieht Kindesmisshandlung innerhalb der Familie - Geschädigte sind deshalb auf die Hilfe von außen angewiesen. Doch was kann man tun bei einem Verdacht?
- Beachten Sie: Kindesmisshandlung ist nicht immer sichtbar. Auch Vernachlässigung und psychische Probleme sind Formen von Gewalt. Gehen Sie daher auffälligem Verhalten von Kindern in Ihrer Umgebung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten nach.
- Nehmen Sie ein Kind ernst, wenn es von Gewalt zu Hause erzählt. Bewahren Sie Ruhe und hören Sie zu, ohne bohrende Fragen zu stellen. Handeln Sie behutsam, aber auch schnell.
- Wenn Sie einen Verdacht auf Kindesmisshandlung haben, sprechen Sie darüber: Erkundigen Sie sich bei vertrauenswürdigen Nachbarn danach, ob diese ähnliche Beobachtungen gemacht haben.
- Ermitteln Sie nicht selbst, sondern schalten Sie Fachleute von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämtern und der Polizei ein - notfalls auch anonym.
- Wenn Sie einen Streit unter benachbarten Familien mitbekommen, ignorieren Sie dies nicht. Bedenken Sie aber, dass nicht jeder Familienstreit in Gewalt endet. Wenn sich die Situation allerdings zuspitzt, schreiten Sie ein. Klingeln Sie beispielsweise an der Tür Ihrer Nachbarn. Holen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung von anderen Nachbarn.
- Wenn Sie Gewalt beobachten, rufen Sie die Polizei unter 110. Auch wenn Sie sich nicht trauen bei einem Konflikt einzuschreiten, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner, um Gewalt zu beenden.
- Eine Mitteilung an die Polizei schließt die Hilfe anderer Einrichtungen nicht aus und gewährleistet offizielle, professionelle Ermittlungen. Damit auch die zum Schutz des Kindes notwendigen Maßnahmen getroffen werden können, werden das zuständige Jugendamt oder auch das Familiengericht von der Polizei unterrichtet und Hilfeeinrichtungen an Geschädigte vermittelt, soweit möglich.
Ansprechstellen bei Verdacht auf eine Kindesmisshandlung sind u.a.:
- Elterntelefon unter der "Nummer gegen Kummer": 0800 111 0 550
- Kinder und- Jugendtelefon: 116 111
- Telefon Seelsorge: 116 123 oder im Chat unter www.telefonseelsorge.de
- Beachten Sie: Kindesmisshandlung ist nicht immer sichtbar. Auch Vernachlässigung und psychische Probleme sind Formen von Gewalt. Gehen Sie daher auffälligem Verhalten von Kindern in Ihrer Umgebung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten nach.
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