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Faksimiles sind keine Wertanlage!

Dem Phänomen der „Faksimile-Masche“ liegt ein systematischer und betrügerischer Verkauf von überteuerten Büchern/Dienstleistungen – vornehmlich an ältere Menschen – zugrunde. Das Phänomen ist bundesweit festzustellen und hier kommt es seit 2023 zu Straftatenhäufungen mit ähnlichem Modus Operandi. Ehemalige Buch-Kunden des Bertelsmann-Konzerns werden durch die Täter gezielt aufgesucht und regelrecht stufenweise um hohe Geldsummen betrogen.

Zunächst werden sie dahingehend beeinflusst, immer mehr Bücher - sogenannte Faksimiles - für teilweise tausende von Euro zu erwerben, damit der Gesamtwert der Büchersammlung steige und diese in Gänze für viel Geld verkauft werden könne. Bereits ausgestellte Gutachten zeigen, dass die Faksimiles i. d. R. nur ein Zehntel des Kaufpreises Wert sind und keinesfalls als Wertanlage dienen. Dann werden durch die Täter überteuerte Dienstleistungen (z.B. „Showroom“ oder Aufnahme in ein „Register“) für die in Aussicht gestellte Vermittlung an einen Käufer der Buchsammlung vertrieben. Bislang kam es in den zahlreichen polizeilichen Ermittlungsverfahren zu keinem einzigen Verkauf einer Sammlung. Die in den Registern präsentierten Sammlungen sind in der Regel lediglich Auflistungen der Werke, enthalten jedoch keine Originalfotos. Auch werden angebliche Gutachten zur Werterstellung der Büchersammlung oder Zertifikate in Rechnung gestellt. Diese sind ebenfalls meist lediglich eine Aufzählung der vorhandenen Bücher und haben keinen Gutachtercharakter bzw. sind die Zertifikate Phantasiewerke.

Ist ein angeblicher Käufer gefunden, werden für Notarkosten, Speditionen o. Ä. „Kautionen“ verlangt. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und durch Fotografieren der Personalausweise und Rentenbescheide der Geschädigten durch die Vertreter vor Ort, kommt es hierbei auch oft zur – durch die Geschädigten gelegentlich unbemerkten - Vermittlung von Kreditverträgen. In einigen Fällen wurden die Gehalts-/Rentennachweise auch gefälscht, indem andere Auszahlungsbeträge mittels Bildbearbeitungsprogramm eingefügt wurden. Unter einem Vorwand werden die Opfer dann zur Post/Bank geschickt und durchlaufen ein Postident-Verfahren, was den Kreditvertrag final bestätigt. Ausgezahlte Kreditleistungen der Banken werden durch die Vertreter gegenüber den Geschädigten als Vorschüsse oder Kredite ihrer Firma dargestellt und die Opfer dahingehend beeinflusst, das Geld als Kaution an angebliche Notar- oder Treuhandkonten weiterzuleiten.

Im Internet finden sich zahlreiche Berichte/Reportagen, welche das allgemeine Vorgehen der Täter gut umreißen und weitere Zusammenhänge aufzeigen. Einige Videoclips befinden sich im nächsten Abschnitt.
Auch die Verbraucherzentrale Thüringen informiert und berät zum Thema "Neue Masche mit teuren Büchern".

 

Tatablauf im Detail

  • Seit 2023 wurden durch die Polizei vermehrt Betrugsverfahren im Sachzusammenhang mit sog. „Faksimiles“ festgestellt. Die folgende Abhandlung soll einen besseren Überblick über die Tathandlung, den sogenannten „Modus Operandi“ schaffen.

    Definition Faksimile

    Eine eindeutige Definition des Wortes „Faksimile“ ist nicht vorhanden. „Faksimile“ stammt aus dem Lateinischen und steht für „mache es ähnlich“ oder „so originalgetreu wie möglich“.
    Ziel eines Faksimiles ist es, ein Replikat zu schaffen, was dem Originaldokument so nah wie möglich kommt.

  • Die meisten Geschädigten erwarben in den 90er Jahren mindestens eine Lexikothek des Bertelsmann-Verlages. Es handelte sich oft um deutschsprachige, mehrbändige Nachschlagewerke mit zusätzlich themenorientierten Bänden.

    Die Firma „inmediaONE“ GmbH war ein Tochterunternehmen der Bertelsmann SE & Co. KGaA, auf den Direktvertrieb von Wissensmedien, Lexika, Nachschlagewerken, Faksimiles und Enzyklopädien spezialisiert und vertrieb jahrelang unter anderem den „Brockhaus“. Der Direktvertrieb aller Verlagsprodukte wurde im Februar 2014 eingestellt. Lediglich Bestandskunden wurden noch betreut. Auf sogenannte „Haustürgeschäfte“ wurde seitdem ausdrücklich verzichtet. Die bei den Geschädigten erscheinenden „Vertreter“ / „Vermittler“ behaupteten regelmäßig, sie seien von inmediaONE oder Bertelsmann geschickt und mit der Betreuung der Bestandskunden betraut. Diese Aussagen stehen im klaren Widerspruch zur Historie der Firmen Bertelsmann und inmediaONE.

    Die Kundenlisten der Firmen gerieten nach deren Auflösung in kriminelle Hände, sodass die Betrüger wissen, dass die Geschädigten im Besitz solcher Nachschlagewerke sind und diese gezielt aufsuchen können. In vielen Fällen wurden diese Listen auch fortgeführt, sodass ebenfalls bekannt ist, wenn die Geschädigten weitere Bücher – auch vermeintliche Faksimiles – gekauft haben. Nunmehr sind diese Kundendaten bundesweit gestreut.

    Es kann also festgestellt werden, dass jeder ehemalige Kunde des Bertelsmann-Verlages ein potentielles Opfer dieser Masche werden kann. In einigen Fällen wurden auch die Erben zum Opfer, wenn diese zum Beispiel Buchsammlungen aus dem Nachlass veräußern wollten.

     

  • Bei den Buchausgaben der Allgemeinlexika und -enzyklopädien des Bertelsmann Verlages handelt es sich grundsätzlich um hochwertig hergestellte Produkte. Die Einbände bestehen zumeist aus Cabra-Leder. Außerdem finden sich regelmäßig Goldprägungen auf den Einbänden und Seitenblöcke mit Kopfgoldschnitt. Die Auflagen werden als „limitiert“ angegeben. Es handelt sich um durchaus hochwertige Drucke; brillant in den Kontrasten und Farben und auf qualitativ hochwertigem Papier gedruckt. Jedoch erscheinen solche Nachschlagewerke in gebundener Form in der Regel immer in einer besseren Qualität, wobei es sich stets um industrielle Herstellungsverfahren handelt. Schmuckeinbände und Goldschnitt dienen rein repräsentativen Zwecken, wobei auch diese industriell gefertigt werden.

  • Anders sind Faksimile-Ausgaben zu betrachten. Einband, Papier, Bindung und Umverpackung sind bei echten Faksimiles aus edleren Materialien gefertigt. Der Anteil der Handarbeit ist höher und die Auflagen sind oft geringer. Ein solch veredeltes Produkt - zu relativ hohem Preis - lässt sich am besten im Direktvertrieb vermarkten, also ohne den klassischen Buchhandel dazwischengeschaltet zu haben. Dies geschieht meist über selbstständige Handelsvertreter, die das Produkt erläutern, den Service sicherstellen, eine persönliche Verbindung zum Kunden schaffen und direkt am Umsatz beteiligt sind. (Dieser Vertriebsweg ist nicht nur für höherwertige Bücher gebräuchlich, er findet sich auch bei vielen anderen Produkten wie z. B. bei Haushaltsgeräten von „Vorwerk“ oder Vorratsgefäße der Firma „Tupperware“.)

  • Bei Zivil- und Strafrechtsprozessen an deutschen Gerichten wurden bereits zahlreiche Gutachten über erworbene Faksimiles erstellt.

    Allesamt zeigen die Gutachten auf, dass diese Bücher in der Herstellung oft im zweistelligen Eurobereich liegen und der Marktwert oft maximal im dreistelligen Eurobereich liegt. Faksimiles als Wertanlage werden klar verneint.

    Entgegen der Anforderung an ein echtes Faksimile sind die von den Geschädigten erworbenen Bücher meist aus einfachen Materialien und im Massendruckverfahren hergestellt.

    Ein erworbenes Buch macht auf den ersten Blick zwar einen wertvollen Eindruck, bei genauerer Betrachtung fallen dann allerdings Fehlerstellen auf, welche bei einem echten Faksimile nicht gegeben sein dürften und schon gar nicht in Relation zu den aufgerufenen Preisen stehen. Einige Faksimiles werden den Geschädigten für 25.000 Euro oder mehr verkauft!

     

  • Grundlegend eint alle Sachverhalte, dass die Geschädigten zunächst die Brockhaus Enzyklopädie der Firma Bertelsmann sowie in der darauffolgenden Zeit ggf. Ergänzungslieferungen durch die Firma inmediaONE GmbH erworben haben. Hierzu erfolgte eine entsprechende Aufnahme der personenbezogenen Daten (Kundendaten) in die Datenbank der Firma Bertelsmann bzw. inmediaONE.

    Zunächst erfolgen bei den Geschädigten nun Hausbesuche der Vertreter verschiedenster Firmen. In vielen Fällen wird dies sogar vorher telefonisch angekündigt. Teilweise erfolgt die Terminierung über Callcenter. Die Geschädigten werden zu Hause dann direkt auf Ihre Lexikasammlung angesprochen und deren Wert angepriesen. Ursprünglich für viel Geld erworben, verfiel der Wert jedoch mit der Verbreitung des Internets. Die nunmehr erscheinenden Vertreter schüren beim Geschädigten die Hoffnung auf einen finanziellen Gewinn, der bei Veräußerung der Sammlung entstehen könnte. Hier kommt es zu scheinbar banalen Gesprächen, wobei der Geschädigte auf Nachfrage oft viel von sich Preis gibt. Zudem wird geschickt eine Vertrauensbasis geschaffen. Diese Gespräche erfolgen häufig nach einem firmenangepassten „Leitfaden“ oder einer „Ausbildungsmappe“.

    Durch eine in Aussicht gestellte Wertsteigerung der gesamten Buchsammlung beim Kauf eines weiteren Faksimiles kommt es letztlich oft zum Neukauf von Büchern durch die Geschädigten. Bei den Vor-Ort-Terminen wird den Geschädigten nicht selten eine Vielzahl an Unterlagen zum Unterzeichnen vorgelegt, ohne diese genau zu erläutern oder die Zeit zu geben, das Kleingedruckte zu lesen. In einigen Fällen wurden auch Widerrufsrechte solcher Haustürverträge ausgehebelt, indem ein Dokument zur Unterschrift vorgelegt wurde, welches die Bücher mit Individualitäten (wie zum Beispiel Gravuren) bestellen lässt. Häufig werden die Dokumente durch die Vertreter vor Ort abfotografiert oder in eine Cloud geladen und somit dem/den „Vorgesetzten“ weitergeleitet. Wenige Tage nach Vertragsabschluss erhalten die Geschädigten dann Rechnung und Überweisungsvordrucke per Post. Nach erfolgter Überweisung des Kaufbetrages durch die Geschädigten werden in den meisten Fällen auch Bücher versendet.

    Dies kann sich bei jedem Geschädigten verschieden oft wiederholen, sodass nicht selten Summen im fünf- oder sechsstelligen Bereich in Faksimiles investiert werden. Durch die Vorgabe von Legenden (fehlende Zertifikate, fehlende Unterlagen, bevorstehende Veräußerung der vorhandenen Büchersammlung), werden die Geschädigten überzeugt, immer wieder Vertreter in Empfang zu nehmen. Dabei kommen nicht selten verschiedene Vertreter unterschiedlicher Firmen zum Geschädigten, die sich zum Teil sogar gegenseitig ausspielen. Formulierungen wie „Vertreter X vom letzten Mal hatte einen Autounfall“ oder „dem Vertreter vom letzten Mal ist ein Fehler unterlaufen / hat das Unternehmen verlassen“ etc. sind keine Seltenheit. Die Vertreter agieren übrigens in einigen Fällen sogar mit wechselnden Aliasnamen, um eine Strafverfolgung zu erschweren. Einige Vertreter vereinbaren auch Schlüssel-/ Codewörter mit den Geschädigten, um sich andere Vertreter fernzuhalten.

    Sind die finanziellen Mittel der Geschädigten erschöpft, werden Kredite vermittelt oder Umschuldungen angeboten. Dies kann auch ohne ein Bemerken des Geschädigten passieren, hierzu später mehr.

  • Der Vertreter besichtigt in vielen Fällen die Sammlung und stellt plötzlich deren Unvollständigkeit fest. Erst durch den notwendigen Erwerb eines (letzten) Faksimiles beim Vertreter werde diese Sammlung vollständig. Im unvollständigen Zustand sei die Veräußerung der Bücher nicht oder nur weit unter deren Wert möglich. Hierbei wird oft eine Pyramide skizziert. Die ursprünglich erworbenen Bücher beim Brockhaus Verlag bilden die Grundlage und der letzte Kauf des Buches führe zum Erreichen der Spitze. Hier sei gesagt: Völliger Unsinn! Gutachten von Sachverständigen zufolge gibt es keine „vollständige Sammlung“. Auch eine exorbitante Wertsteigerung der Faksimilesammlungen durch Hinzuerwerb weiterer Werke wird regelmäßig ausgeschlossen.

     

  • Den Geschädigten wird in vielen Fällen eine Registrierung / Aufnahme in einem (Online-) Portal des Unternehmens oder in ein sogenanntes „Register“ verkauft. Dieses ermögliche die Darbietung und Bewerbung der Sammlung an potentielle Interessenten

    • innerhalb Deutschlands (meist um die 5000 Euro)
    • im europäischen Raum (meist um die 10000 Euro)
    • oder im internationalen Raum (meist um die 15000 Euro)

    Dies sei außerdem die Grundlage eines möglichen Verkaufes der Sammlung. Im Nachgang erhalten die Geschädigten auf dem Postweg dann sogar Zugangsdaten zu diesen Portalen, manchmal sogar mit Beigabe eines Tablets oder anderer wertig anmutender Zertifikate.

    In vielen Fällen können diese „Onlineregister“ auf der Seite der Firma zwar aufgerufen werden, doch wird es nach polizeilichem Erfahrungsschatz keine Käufer der Sammlung geben. Zudem werden dort lediglich in Listenform die Werke des Geschädigten abgebildet und keinerlei Details veröffentlicht. Die erbrachte Leistung der Onlinestellung einer Auflistung von Büchern steht oft nicht im Verhältnis zum gezahlten Preis. Eine Abstufung zwischen Deutschland, Europa und International erscheint hier ebenfalls sinnlos und lediglich Ausbeutung des Geschädigten zu sein.

  • Das letzte, für den Verkauf der Sammlung noch fehlende, Faksimile für 10.000 Euro kann vom Geschädigten, der mittlerweile nicht mehr über Erspartes verfügt, nicht mehr bezahlt werden? Einige Vertreter bieten hierfür eine scheinbar einfache Lösung. Die Summe werde vom eigenen Unternehmen bereitgestellt und dann mit dem Erlös des Verkaufs einfach verrechnet. Der Geschädigte müsse sich lediglich ein einziges Mal bei der Post mit seinem Personalausweis und einem mitgegebenen Zettel mit einem Barcode darauf legitimieren, damit der potentielle Käufer sich des Verkaufswillens auch sicher sein könne. Hat der Geschädigte dies erledigt, gehen auf dessen Konto auch die in Aussicht gestellten 10000 Euro ein. Absender: die angebliche Hausbank des Unternehmens des Vertreters. Dieses Geld müsse der Geschädigte jetzt nur noch auf das Notarkonto überweisen.

    Das steckt dahinter: Die Vertreter fertigen bei Besuch der Geschädigten Fotografien des Personalausweises, von Kontoauszügen und der Einkommensnachweise/Rentenbescheide. Danach werden über Vermittlungsportale ohne Kenntnis der Geschädigten Kreditanfragen vorgenommen. Hierfür wurden in einigen Fällen auch Einkommensnachweise mit Bildbearbeitungsprogrammen verändert, damit Kreditzusagen ergingen. Als Rückrufnummer tragen die Vertreter oft die eigene Telefonnummer ein, um bei routinemäßigen Rückrufen durch die Bank den Geschädigten zu mimen und „die richtigen Antworten“ zu geben. Auch Email-Adressen für den Erhalt weiterer Unterlagen werden mit täterseitig vergebenen Postfächern angegeben. Die Kreditanfragen werden oftmals sogar während der Gespräche mit den Geschädigten gemacht, damit die Unterlagen für das Postident-Verfahren gleich ausgedruckt werden können.

    Unter dem Vorwand einer „Legitimierung“ oder „Bestätigung“ werden die Geschädigten damit dann zur Post geschickt. Durch das dort durchgeführte Postident-Verfahren wird der Kreditvertrag ohne Wissen der Geschädigten bestätigt und die Kreditsummen – oft zu exorbitant hohen Zinssätzen – ausgezahlt. Wieder unter Angabe von Vorwänden sollen diese Beträge dann auf „Notar-“ oder „Kautionskonten“ weitergeleitet werden, wobei es sich natürlich um Konten der Täter handelt. Erhalten die Geschädigten per Post vom kreditgebenden Unternehmen Briefe zu Rückzahlungsmodalitäten, wird durch die Täter erklärt, dass es lediglich zu einem Kreditvertrag komme, wenn das erhaltene Geld zweckentfremdet werde. In einigen Fällen wurden die Kreditsummen auch direkt auf Täterkonten ausgezahlt.

    Als Faustregel zum Postident-Verfahren kann man sich hier merken: Gehe ich zu einer Poststelle und zeige zusammen mit einem Strichcode (Dokument zum Postident-Verfahren) meinen Personalausweis, ist dies wie eine Unterschrift auf einem Kredit- oder Kaufvertrag zu werten.

  • Den Geschädigten wird vorgetäuscht, dass es zur Auktion oder dem direkten Verkauf der Buchsammlung an einen Interessenten komme. Fingierte Telefonate mit dem „Käufer“ vor den Geschädigten sollen in einigen Fällen die Echtheit des Käufers unterstreichen. Teilweise werden auch gefälschte Kaufverträge vorgelegt; regelmäßig mit nicht existenten Käufern aus dem Ausland. Jedoch fordere der Käufer dann eine Sicherheit vom Verkäufer (also dem Geschädigten), damit dieser die Sammlung nicht an eine andere Person verkaufe. Diese Sicherheit soll in Form einer Kaution auf ein „Treuhandkonto“ eingezahlt werden. Nach dem Zahlungseingang werde der gesamte Kaufpreis dann auf das Konto des Geschädigten überwiesen. Dies tritt in der Regel dann natürlich nicht ein.

  • Die am Tatort handelenden Vertreter gehen äußerst bedacht, mit Weitsicht und Eloquenz vor. Fahrzeuge werden außer Sichtweite zur Wohnung abgestellt und die Geschädigten werden häufig instruiert, weder Nachbarn, noch Angehörigen über die „wertvolle“ Sammlung und deren Verkauf zu erzählen.

    Bei den Vertretern handelt es sich in der Regel um selbstständige Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches. Die Entlohnung erfolgt im Rahmen von Provisionszahlungen der Firma, in dessen Namen die Rechnungslegung und der Versand der Faksimiles erfolgt. Provisionen in Höhe von 30-50 Prozent der Verkaufssumme scheinen die Regel zu sein. Da sich die Buchpreise oft an den finanziellen Mitteln der jeweiligen Geschädigten anpassen, kann es sein, dass das gleiche Buch bei einem Geschädigten für 5.000 Euro und bei einem anderen Geschädigten für 15.000 Euro verkauft wird.

  • Im Rahmen der Ermittlungen konnten bisher über 100 verschiedene Firmen ermittelt werden, welche mittelbar und/oder unmittelbar im Sachzusammenhang mit Faksimiles stehen.

    Es ist auffällig, dass die überwiegende Mehrheit der in Erscheinung tretenden Firmen über einen im Handelsregister eingetragenen Firmensitz in Berlin oder in Nordrhein-Westfahlen verfügen. Ob eine Firma im Handelsregister eingetragen ist und wer Geschäftsführer oder Gesellschafter ist, kann jeder kostenlos unter www.handelsregister.de (dort den Reiter „normale Suche“ am linken Rand klicken) prüfen.

     

  • Der Großteil der Geschädigten ist lebensälter, regelmäßig über 70 Jahre alt. Nicht selten sind diese zusätzlich körperlich oder geistig beeinträchtigt und oft verlieren diese selbst den Überblick über die Verträge, Kredite sowie über agierende Vertreter und Firmen.

    Verträge und Unterlagen werden nur kurz zum Unterschreiben vorgelegt und können aufgrund der Schriftgröße sowie Blattanzahl kaum gelesen werden. In einigen Fällen besitzen die Geschädigten gar keine Unterlagen zu den geschlossenen Verträgen, da diese durch die Vertreter wieder mitgenommen werden. Mitunter wurde das Verhalten der Vertreter durch die Geschädigten auch schon als aufdringlich und nötigend beschrieben.

    Im Nachgang werden die Taten durch die Geschädigten gegenüber den Polizeibeamten oder selbst den eigenen Verwandten nicht selten verschwiegen oder heruntergespielt. Oft wird am angeblichen Wert der Buchsammlung und die damit verbundene Hoffnung eines Verkaufes festgehalten. Durch das Einschreiten der Polizei befürchteten die Geschädigten auch schon die Vereitelung des angeblich lukrativen Geschäfts. Als weiterer schwerwiegender Grund ist jedoch die Scham der Geschädigten anzusehen, dass sie über viele Jahre dieser Masche zum Opfer fielen.

     

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