
Am 25. November ist Internationaler Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen
Im Allgemeinen trifft Gewalt statistisch gesehen häufiger Männer als Frauen. Hierbei sind Männer auch meist die Gewaltausübenden. In den Bereichen sexualisierte Gewalt, Häusliche Gewalt, Stalking, Genitalverstümmelung und Menschenhandel ist es anders. Hier sind die Geschädigten überproportional häufig, aber nicht ausschließlich, weiblich, die Tatverdächtigen weiterhin zumeist männlich. Diese Formen der Gewalt dienen – im Gegensatz zu gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Männern – in der Regel der Unterdrückung und Ausbeutung von Frauen aufgrund ihres (biologischen oder sozialen) Geschlechts und werden deshalb laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte als geschlechtsspezifische Gewalt bezeichnet.
Gewalt gegen Frauen wird als Mittel der Kriegsführung eingesetzt, findet tagtäglich im privaten Haushalt statt und in Situationen, die von struktureller Machtungleichheit und finanzieller Abhängigkeit geprägt sind. Laut dem Bundeskriminalamt sind beispielsweise gut 30 % aller weiblichen Geschädigten von Straftaten in Deutschland Opfer von Gewalt durch ihren (Ex-)Partner. Geschlechtsspezifische Gewalt ist als Menschrechtsverletzung anerkannt. Um gegen sie vorzugehen hat Deutschland 2017 die Istanbul-Konvention ratifiziert.
Was ist die Istanbul-Konvention?
Die sogenannte Istanbul-Konvention (offiziell: Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 2011 zwischen 34 EU-Mitgliedsstaaten geschlossen wurde. Mit ihrer Ratifizierung trat sie 2018 auch in Deutschland in Kraft und ist damit geltendes Recht im Range eines Bundesgesetzes. Sie verpflichtet zur Umsetzung umfangreicher staatlicher Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion. Hierzu zählen beispielsweise:
die Einrichtung eines geeigneten Monitorings
der Ausbau von Schutz- und Hilfeeinrichtungen für Betroffene,
die Einführung eines standardisierten Gefahrenmanagements für direkt Betroffene
der Aufbau von wirksamen Präventionsangeboten sowie
die Reformierung von einzelnen Straftatbeständen.
Link zur Broschüre: "Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt"
Was können Sie tun?
Betroffene brauchen aufgrund der geschaffenen Abhängigkeiten und Machtverhältnisse oft eine lange Zeit und mehrere Versuche, um der Gewalt zu entfliehen. Sie sind auf die Hilfe und Unterstützung ihres Umfelds angewiesen.
Schauen und hören Sie hin. Blaue Flecke, Schreie, Gepolter in der Nachbarwohnung, bedrohliches Einreden auf eine Person im Supermarkt, Verfolgungen, Belästigungen, Verbot von Arbeit oder Isolation sind wahrnehmbare Zeichen von körperlicher, seelischer, sexualisierter oder finanzieller Gewalt, vor allem dann, wenn sie ein ungutes Gefühl beim Beobachter hinterlassen.
Rufen Sie in akuten Notfällen die Polizei (110). Das kann im Zweifel Leben retten, ohne dass Sie sich selbst in Gefahr bringen.
Sprechen Sie Betroffene soweit möglich an, wenn Sie Gewalt vermuten und haben Sie Geduld. Betroffene trauen sich häufig nicht, sofort die Wahrheit zu erzählen. Doch sie merken sich Hilfeangebote und kommen möglicherweise später darauf zurück.
Handeln Sie immer in Abstimmung mit der betroffenen Person, sofern keine akute Gefahr besteht. Betroffene fühlen sich oft ohnmächtig der Gewalt ausgesetzt. Nicht abgesprochene Hilfsaktionen können das noch verschlimmern und damit ihren Zweck verfehlen, auch wenn sie eigentlich gut gemeint waren. Was hilft, ist für jeden unterschiedlich.
Bedenken Sie, dass Betroffene aus unterschiedlichen Gründen anders agieren können, als Sie erwarten. Seien Sie offen dafür, dass Betroffene andere Hilfe brauchen, als die, die sie für sinnvoll halten.
Vermitteln Sie Betroffene an geeignete Schutz- und Hilfestellen.
Anlaufstellen für Betroffene
Beratung durch die Thüringer Interventionsstellen gegen Häusliche Gewalt:
Bereiche Erfurt, Jena und Umgebung
Tel.: 0361 – 5416868
Bereiche Gotha, Suhl, Meiningen und Umgebung
Tel.: 03693 – 505211
Bereiche Gera, Saalfeld und Umgebung
Tel.: 0365 – 5519027
Bereiche Nordhausen, Mühlhausen und Umgebung
Tel.: 03631 – 6588475
Thüringer Frauenschutzhäuser und -wohnungen:
www.gleichstellungsbeauftragte-thueringen.de/netzwerke
bekom – Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel:
Tel.: 01575 – 0452769
E-Mail: bekom@refugio-thueringen.de
WEISSER RING e. V.:
www.thueringen.weisser-ring.de
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