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Eine Luftaufnahme des Erfurt Angers

Polizeiliche Videoaufzeichnung am Erfurter Anger

 

Die Erfurter Polizei setzt seit 17. Oktober 2025 die stationäre Videoaufzeichnung zur Verhinderung von Straftaten sowie zu deren Aufklärung erfolgreich ein.

Beim Videobereich handelt es sich um einen Kriminalitätsbrennpunkt mit einer Vielzahl an Delikten, deren Anzahl und Qualität sich im Vergleich zum Erfurter Stadtgebiet signifikant abheben.

Die Videoaufzeichnung erfolgt für die Dauer von 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen die Woche. Die Videodaten werden aufgezeichnet und nach 14 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel im Strafverfahren dienen.

Die übertragenen Videobilder werden in der Videozentrale durch speziell geschulte Mitarbeitende der Polizei Erfurt rund um die Uhr live beobachtet und bewertet. Ziel ist es, sich anbahnende Straftaten oder Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und diese durch schnelle Entsendung von Einsatzkräften zu verhindern. Bei Feststellung von bereits begangenen oder noch andauernden Straftaten sollen deren Folgen minimiert, die Straftäterinnen und Straftäter gefasst und ein beweissicheres Strafverfahren sichergestellt werden.

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der stationären Videoaufzeichnung ist der § 33 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG)

Hinweisschilder zu Beginn und innerhalb der Videobereiche informieren über die Videoaufzeichnung.

Privatschutzzonen innerhalb des Aufzeichnungsbereiches, wie Fenster und Türen von (Arzt-) Praxen für medizinische Behandlungen, Anwaltskanzleien, Notariaten, Privatwohnungen, Redaktionen und Gotteshäusern sind geschwärzt und können auch nachträglich nicht kenntlich gemacht werden.

Während Versammlungen wird die Aufnahme unterbrochen. Die Kameraobjektive werden durch das Herabsenken einer Jalousie nach außen hin sichtbar verdeckt. Lediglich die DOM-Kameras am Fahrleitungsmast vor dem Anger 1 verfügen über keine Jalousie. Sie werden bei Versammlungen abgeschaltet. Der Status der Abschaltung ist am Erlöschen der roten Aufnahme-LED erkennbar.

Flyer zum Download

Weiterführende Informationen

  • Die Ermächtigungsgrundlage zur Einrichtung der polizeilichen Videoaufzeichnung geht aus dem Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (PAG) hervor.

    § 33 PAG – Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen, an besonderen Orten sowie durch anlassbezogene automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung

    1) Die Polizei kann personenbezogene Daten, auch durch den Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen oder Aufzeichnungen, bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen, die nicht dem Versammlungsgesetz unterliegen, erheben, soweit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen.

    (2) Die Polizei kann

    1.  an einem öffentlich zugänglichen Ort, soweit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden sollen,
    2.  an oder in gefährdeten Anlagen oder Objekten nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 oder in deren un-mittelbaren Nähe, soweit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen, Objekte, Sach- oder Vermögenswerte gefährdet sind, 
    zur Gefahrenabwehr mittels Bildübertragung offen beobachten oder Bildaufzeichnungen von Personen anfertigen. Die Maßnahme ist durch geeignete Hinweise erkennbar zu machen.

    (3) Die Datenerhebung darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden. Bild- und Tonaufnahmen oder Aufzeichnungen und daraus gefertigte Unterlagen sind spätestens einen Monat nach der Datenerhebung zu löschen oder zu vernichten, soweit sie nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten benötigt werden. Maßnahmen nach Absatz 2 bedürfen der Zustimmung des für die Polizei zuständigen Ministeriums. Dieses unterrichtet den Landesbeauftragten für den Datenschutz.

    (4) Die Aufzeichnungs- und Übertragungsgeräte nach Absatz 2 sollen mit technischen Vorkehrungen ausgestattet sein, die insbesondere durch Aufnahme-, Löschungs-, Sperrungs- und Berechtigungssysteme eine hohe Datensicherheit und einen hohen Datenschutz gewährleisten.

    (5) Für Datenerhebungen durch die Polizei bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen und Aufzügen gelten die §§ 12a und 19a des Versammlungsgesetzes.
     

    § 41 Abs. 2 bleibt unberührt.

  • Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Landespolizeiinspektion Erfurt (nachfolgend LPI Erfurt genannt) im Rahmen der stationären Videoaufzeichnung

    Die LPI Erfurt verarbeitet im Rahmen der stationären Videoaufzeichnung im Videobereich Erfurter Anger durch Fertigung von Videobildern im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten. Im Sinne des § 40 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) gibt die LPI Erfurt Ihnen hierzu folgende Informationen:

    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Landespolizeiinspektion Erfurt
    Christian-Kittel-Str. 12
    99096 Erfurt
    Telefon: 0361 574 323 100
    Fax: 0361 574 323 029
    E-Mail: poststelle.lpi.erfurt@polizei.thueringen.de

     

    Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

    Behördliche Datenschutzbeauftragte der LPI Erfurt
    Telefon: 0361 574 321 200
    E-Mail: LPIEF.BA.Datenschutz@polizei.thueringen.de

     

    Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

    Die stationäre Videoaufzeichnung des Erfurter Angers richtet sich nach dem § 33 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG). Sie dient dem Zweck, Straftaten und Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, die Folgen von Straftaten zu minimieren, ein beweissicheres Strafverfahren zu gewährleisten, Straftaten aufzuklären und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu steigern. Hierzu werden beim Betreten des Sichtbereiches der Kameras Ihre personenbezogenen Daten als Videodaten verarbeitet. Die Videobilder werden durch Videobeobachter in der Leitstelle und Videozentrale live beobachtet und bewertet. Bei Erkennen von Straftaten und Gefahrenlagen werden unverzüglich Einsatzkräfte entsandt.

    Empfänger und Kategorien von Empfängern

    Ihre personenbezogenen Daten werden in der LPI Erfurt gespeichert und nur weiterverarbeitet, wenn sie zur beweissicheren Verfolgung von Straftaten benötigt werden. Im Rahmen von Strafverfahren werden die Videodaten als Beweismittel der zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt.

    Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

    Die aufgezeichneten Videodaten werden für 14 Tage gespeichert und, sofern sie nicht als Beweismittel im Strafverfahren oder der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten dienen, danach automatisch gelöscht.

    Betroffenenrechte

    Nach Maßgabe des § 42 ThürDSG haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich der Herkunft der Daten, die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage, eventueller Empfänger und die geplante Speicherdauer zu erhalten.

    Sollten nach Ihrer Meinung unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß § 43 Absatz 1 ThürDSG ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß § 43 Absatz 1 und Absatz 2 ThürDSG die Einschränkung der Verarbeitung oder die Löschung sie betreffender Daten verlangen.

    Beschwerderecht

    Sie haben weiterhin das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [TLFDI]) zu wenden.

    Kontaktdaten:

    TLfDI
    Häßlerstraße 8
    99096 Erfurt

    Telefon: 0361 573112900
    Fax: 0361 573112904
    E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de

    Datenschutzinformation als Download

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